Florian Augustin Hintermeir. |
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Sachverständiger für nicht-militärische Schießstände Staatlich anerkannter Prüfer der Waffensachkunde für Sportschützen und Waffensammler nach §7 WaffG registriert beim Ordnungsamt Augsburg Jagdausbilder geprüfter Schießleiter
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info@hintermeir.de Fax:0821/800 6 999 |
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Info für Schützenvereine/Waffensammler im Raum Augsburg: Bei ausreichender Anzahl an Bewerbern zur Erlangung der Waffensachkunde nach §7 WaffG nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf. Der Kurs findet am Wochenende statt und kostet 99 Euro pro Person.
Stoff: allgemeine Waffenkunde, Innen-, Außen-, Mündungs- und Zielballistik, Notwehr, Notstand, Nothilfe, Putativnotwehr, Notwehrexzess, Waffenrecht, Munitionsarten, Erwerb, Besitz, gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrung von Waffen sowie weitere wichtige Themen Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil (Waffenhandhabung und Schießen) Da das Schießen mit Großkaliberwaffen für Jugendliche (einzige Ausnahme: Jugendliche in der Jagdausbildung) seit 2008 verboten ist, können nur noch Personen ab 18 Jahren teilnehmen. Wir schießen 25m Großkaliber-Pistole (9mm Para oder auf Wunsch .45 ACP) oder Revolver (.357 Magnum oder auf Wunsch .44 Magnum). Die Waffenhandhabung beinhaltet den sicheren Umgang mit Schusswaffen am Schießstand und das korrekte Laden und Entladen von Lang– und Kurzwaffen (Büchsen, Flinten, Pistolen, Revolver) Alle Interessenten mögen sich bitte den aktuellen (2010!) verbindlichen Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes herunterladen und ausführlich lernen. Die mündliche Prüfung besteht ausschließlich aus dem Fundus dieser Fragen: (http//www.bundesverwaltungsamt.de > Suchbegriff „Waffenrecht“) oder: Klicken Sie hier
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Referenzen: 2007 Waffensachkundeprüfung nach §7 WaffG 2008 Lizenz zum Wiederladen von Patronenhülsen mit Nitrocellulosepulver und Vorderladerschießen mit Schwarzpulver nach § 27 Sprengstoffgesetz 2009 Jagdschein mit Lizenz zur Fallenjagd 2010 Lizenz zum Böllerschießen mit Hand– und Schaftböller, Standböller und Kanone (auch elektrische Zündung) nach §27 Sprengstoffgesetz 2011 Ernennung zum Ausbildungsberechtigten und Prüfer der Waffensachkunde nach §7 Waffengesetz durch das Ordnungsamt Augsburg 2010 Schießleiterlizenz nach DSB-Regelung 2011 Lizenz als Sachverständiger für die Sicherheit nicht-militärischer Schießstände 2011 erfolgreiche Absolvierung der staatlichen Prüfung der Fachkunde für den Waffenhandel vor einer Prüfungskommission an der Industrie– und Handelskammer in München nach § 22 Waffengesetz über: Büchsen und Flinten einschließlich Flobertwaffen und Zimmerstutzen, Pistolen und Revolver zum Verschießen von Patronenmunition, Schalldämpfer, Schreckschuss-, Reizstoff– und Signalwaffen (SRS-Waffen), Signalwaffen mit Patronen– oder Kartuschenlager von mehr als 12,5 mm Durchmesser, Druckluft-, Federdruck– und Druckgaswaffen, Schusswaffen, die vor dem 1.Januar 1871 hergestellt worden sind und andere Schusswaffen und ihnen gleichgestellte Geräte; Munition für Büchsen, Flinten, Pistolen, Revolver, SRS-Waffen, Signalwaffen und Waffen vor dem 1. Januar 1871 und sonstige Munition |